HEY25 – Foto & Videoproduktion

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Geltungsbereich
    1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamtem Geschäftsverkehr mit HEY25 MEDIA (Braun & Over GbR vertr. d. Gabriel Braun und Janik Over, Siebengebirgsstraße 127, 53229 Bonn) als Unternehmer und dem Kunden. 
    2. Die Leistungen von HEY25 Media (Braun & Over GbR) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verträge werden nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen. 
    3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
    4. Wir sind zur Änderung dieser AGB berechtigt. Wir werden diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare Änderungen eingetreten sind oder Lücken offenbart werden, wodurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird. Änderungen der AGB werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. 
    5. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
    6. Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
  1. Angebot, Auftrag und Leistung
    1. HEY25 Media (Braun & Over GbR) bietet dem Kunden verschiedene Leistungen an, welche die Erstellung digitaler Medien sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an dem Werk gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung beinhaltet.
    2. Vor Angebotserstellung werden Konzeption, Inhalt und Kenndaten des Auftrags zwischen HEY25 Media (Braun & Over GbR) und dem Kunden besprochen („Leistungsbeschreibung“). In der künstlerischen Gestaltung des Auftrags ist HEY25 Media (Braun & Over GbR) frei. 
    3. Unser Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Auftragserteilung des Kunden in Textform (per E-Mail) bestätigen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, welches auf Basis der Leistungsbeschreibung des Kunden (Abs. 2) erfolgt und der Auftragsbestätigung („Projektvertrag“).
    4. Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung und dessen Vergütung müssen schriftlich vereinbart werden (§7).
    5. HEY25 Media (Braun & Over GbR) darf seine Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber auf Dritte übertragen oder Subunternehmer einschalten. Der Auftraggeber wird die Zustimmung zur Einschaltung von Subunternehmern nicht ohne triftigen Grund verweigern.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde teilt uns in Textform (per E-Mail) einen Ansprechpartner nebst Kontaktdaten mit. Der Kunde ist während der gesamten Zeit der Entwicklung und Herstellung durch uns zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Hierzu zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung und Herstellung erforderlich sind. Sämtliche Daten und Informationen müssen in einem geeigneten und nutzbaren Format übermittelt werden. Ist dies nicht der Fall und kann der Kunde auch nicht nachbessern und kann die notwendige Bearbeitung durch HEY25 Media (Braun & Over GbR) erbracht werden, ist der Mehraufwand nach vorheriger schriftlicher Einwilligung vom Kunden zu vergüten. 
    2. Sofern das Werk urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter und/oder Leistungsschutzrechte Dritter und/oder Inhalte aufweist an denen Dritten ein sonstiges Recht zusteht, enthält, liegt die Verantwortlichkeit der Einholung der Nutzungsrechte beim Kunden, sofern die Inhalte nicht von HEY25 Media (Braun & Over GbR) geliefert werden. Der Kunde haftet für die aus der Verwendung resultierenden Forderungen. Mithin trägt der Kunde die alleinige Verantwortung und stellt HEY25 Media (Braun & Over GbR) von allen Ansprüchen frei, die unter dem rechtlichen Gesichtspunkt von Persönlichkeits-, Verwertungs- und verwandten Schutzrechten bzw. anderweitigen schutzwürdigen Belangen gegenüber HEY25 Media (Braun & Over GbR) geltend gemacht werden könnten. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme von Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.
    3. Sofern die Herstellung von Teilen des Werks auf Veranlassung des Kunden an einem Ort erfolgt, für den es eine Genehmigung bedarf, liegt die Verantwortung zur Einholung der ordnungsgemäßen Genehmigung beim Kunden, wenn zwischen dem Kunden und HEY25 Media (Braun & Over GbR) nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Verantwortlichkeit des Kunden, haftet dieser für alle aus der fehlenden ordnungsgemäßen Genehmigung resultierenden Forderungen gemäß Abs. 2. 
    4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung durch HEY25 Media (Braun & Over GbR) nicht binnen angemessener Frist nach, ist HEY25 Media (Braun & Over GbR) für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Ferner behält sich HEY25 Media (Braun & Over GbR) die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches nach § 642 BGB oder Anspruch auf Kündigung wegen unterlassener Mitwirkung nach § 643 BGB vor.
  1. Abnahme, Korrektur
    1. Nach Fertigstellung des Werks erhält der Kunde die Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen nach Übermittlung Korrekturen schriftlich mitzuteilen. Korrekturmitteilungen die von der Leistungsbeschreibung (§ 2 Abs. 2) abweichen, werden in Bezug auf Funktionen, Design und Inhalte einmalig kostenfrei vorgenommen, sofern der Arbeitsaufwand nicht 2 Stunden überschreitet.
    2. Das Werk gilt durch den Kunden als abgenommen, wenn mit Ablauf von 10 Tage nach Übermittlung keine schriftliche Korrekturmitteilung durch den Kunden erfolgt oder nach durchgeführter Korrektur gemäß der Korrekturmitteilung des Kunden und erneuter Übermittlung des Werks, der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen die Abnahme erklärt.  
  1. Vergütung, Zahlung, Verzug
    1. Die in dem Angebot und der Auftragsbestätigung genannte Vergütung sowie ggfls. schriftlich vereinbarte Vergütung für Änderungswünsche und Bearbeitungsaufwand für Dateien und Informationen, verstehen sich als Netto-Vergütungen, zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.
    2. Soweit keine anders lautende individuellen schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind 50% der im Angebot und Auftragsbestätigung enthaltenden Vergütung („Anzahlung“)  mit Vertragsschluss im Voraus fällig. Die restliche Vergütung ist mit Abnahme des Werks fällig. Eine schriftlich vereinbarte Vergütung für Änderungswünsche sowie Bearbeitungsaufwand für Dateien und Informationen sowie mit dem Kunden zuvor vereinbarte anfallende Kosten (ggfls. Übernachtungskosten, Honorar für Darsteller, Reisekosten, etc.) werden mit Zugang der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 
    3. HEY25 Media (Braun & Over GbR) kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
    4. HEY25 Media (Braun & Over GbR) stellt dem Kunden nach Vertragsschluss die erste Teilrechnung und nach Abnahme des Werks die zweite Teilrechnung der im Angebot und Auftragsbestätigung enthaltenden Vergütung, dessen Beträge jeweils  innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen sind. Ggfls. anfallende Vergütungen für Änderungswünsche, Bearbeitungen sowie Kostenerstattungen stellt HEY25 Media (Braun & Over GbR) nach erbrachter Leistung sowie geleisteter Verauslagung in Rechnung, dessen Beträge jeweils innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen sind.    
    5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HEY25 Media (Braun & Over GbR) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank zu fordern.
  1. Termine
    1. Terminvereinbarungen werden im Projektvertrag geregelt.
    2. Terminabsprachen gelten als verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart worden sind und der Auftragnehmer diese bestätigt. 
    3. Leistungsfristen gelten als unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
    4. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 
  1. Leistungsänderungen, Änderungswünsche
    1. Wünscht der Auftraggeber nach Abschluss dieses Vertrags geänderte oder zusätzliche Leistungen (Leistungsänderungen), wird der Auftragnehmer sie ausführen, soweit diese terminlich noch umsetzbar sind.
    2. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die voraussichtlichen Mehr- und Minderkosten und die terminlichen Auswirkungen auf die Leistungserbringung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Änderungswunschs beim Auftragnehmer schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer dann innerhalb von weiteren zwei Wochen schriftlich mitteilen, ob er die Ausführung unter diesen Umständen wünscht. Nur schriftlich beauftragte Leistungsänderungen werden vom Auftragnehmer ausgeführt. 
    3. Einigen sich die Parteien darauf, die Ausführung von Leistungsänderungen trotz Auswirkungen auf die Ausführungsfristen vorzunehmen, verschieben sich die verbindlichen Ausführungsfristen entsprechend der Vereinbarung.
    4. Etwaige sich aus Leistungsänderungen ergebende Mehrkosten wird der Auftraggeber tragen, Minderkosten werden dem Auftraggeber gutgeschrieben.
    5. Die Parteien werden Änderungen und Abweichungen von der Leistungsbeschreibung und den verbindlich vereinbarten Ausführungsfristen sowie die Vergütung in einem schriftlichen Nachtrag zu diesem Vertrag festhalten.
  1. Rechteeinräumung
    1. HEY25 Media (Braun & Over GbR) überträgt dem Kunden an dem finalen Arbeitsergebnis bei ihr entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt, vorbehaltlich jedoch der in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Rechte. Insbesondere überträgt HEY25 Media (Braun & Over GbR)  die folgenden Auswertungsrechte:
      • Senderecht, d.h. das Recht, das finale Arbeitsergebnis beliebig oft durch analoge oder digitale Sendeverfahren zugänglich zu machen. 
      • Abrufrecht, d.h. das Recht, das finale Arbeitsergebnis mittels digitaler oder anderweitiger Speicher und Übertragungstechnik einer Vielzahl von Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese die Produktion auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernseh- und/oder sonstigen Gerätes auch zur interaktiven Nutzung empfangen können 
      • Das Recht zur Nutzung des finalen Arbeitsergebnisses auf Social Media Plattformen,
      • Das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, das finale Arbeitsergebnis  oder Ausschnitte oder Elemente davon in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder Übertragungstechnik über Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere Übertragungswege auf Abruf an Nutzer zu übertragen zum Zwecke der akustischen und/oder auch visuellen Wiedergabe, Vervielfältigung, Weiterübertragung und/oder Speicherung und interaktive Nutzung mittels Computer, TV oder sonstigen Empfangsgeräten. Eingeschlossen ist das Recht, das Arbeitsergebnis – soweit technisch erforderlich – für diese Zwecke, umzugestalten.
      • Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h. das Recht, das finale Arbeitsergebnis im Rahmen der eingeräumten Nutzungsarten beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten.
      • Das Synchronisationsrecht, d.h. das Recht, das finale Arbeitsergebnis in allen Sprachen, auch in der Originalsprache zu synchronisieren (auch durch Dritte) nachzusynchronisieren oder Untertitel und Voice-over-Fassungen herzustellen und solche in gleichem Umfang auszuwerten wie das vertragsgegenständliche finale Arbeitsergebnis.
    1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden insbesondere
      • die von der GEMA und von der GVL verwalteten Rechte;
      • die etwa am Begleitmaterial entstandenen Schutzrechte;
      • das Recht zur Klammerteilauswertung für das finale Arbeitsergebnis, d.h. das Recht, Ausschnitte aus dem finalen Arbeitsergebnis in andere Produktionen aufzunehmen und diese im vorbeschriebenen Umfang auszuwerten; 
      • nicht an den Kunden übertragen.
  1. Die in Abs. 1 übertragenen Rechte gehen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
  2. HEY25 Media (Braun & Over GbR) verbleibt das Recht zur Nutzung des finalen Arbeitsergebnisses für eigene werbliche Zwecke, insbesondere durch Nennung als Referenzprojekt auf eigenen Websites, in den sozialen Medien und Werbematerialien; durch öffentliche Vorführung und öffentliche Zugänglichmachung der Produktion über das Internet und in den sozialen Medien sowie durch unentgeltliche Verbreitung, wenn die Erstveröffentlichung durch den Kunden vorgenommen wurde. HEY25 Media (Braun & Over GbR) ist auch berechtigt, diese Rechte unter Beachtung der Interessen des Kunden an dem finalen Arbeitsergebnis beteiligten Dritten, nämlich etwa Subunternehmern, einzuräumen.
  3. Etwaige Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften in Bezug auf das finale Arbeitsergebnis stehen allein HEY25 Media (Braun & Over GbR) zu. 
  4. Soweit nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde an Rohmaterial, das im Rahmen der Erstellung entsteht, weder Eigentums- noch Nutzungsrechte. Gegebenenfalls können diese Rechte durch den Kunden durch gesonderte Vereinbarung mit HEY25 Media (Braun & Over GbR) zu marktüblichen Konditionen erworben werden.
  1. Nennung
    1. HEY25 Media (Braun & Over GbR) sowie alle Beteiligten, die an dem finalen Arbeitsergebnis mitgewirkt haben, sind im Titelvorspann oder im Nachspann in branchenüblicher Weise zu nennen. HEY25 Media (Braun & Over GbR) wird eine digitale Auflistung aller Beteiligten dem Kunden übermitteln.   
  2. Haftungsbegrenzung
    1. HEY25 Media (Braun & Over GbR) haftet unbeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
    1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der HEY25 Media (Braun & Over GbR) der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
    2. Eine weitergehende Haftung HEY25 Media (Braun & Over GbR) besteht nicht.
    3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von HEY25 Media (Braun & Over GbR).
  1. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. HEY25 Media (Braun & Over GbR) verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nur in folgenden Ausnahmefällen weiterzugeben oder anderweitig offen zu legen oder zugänglich zu machen:
      1. bei Zustimmung des Auftraggebers zur Offenlegung;
      2. bei einer Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen;
      3. im Rahmen von Gerichts- oder Schiedsverfahren oder bei einer Verpflichtung durch rechtskräftige gerichtliche oder unanfechtbare behördliche Anordnung;
      4. zur Weitergabe an unabhängige Wirtschaftsprüfer, die mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Auftragnehmers betraut sind, sowie an Rechts- und Steuerberater des Kunden.
    2. Die Informationen bedürfen dann keiner vertraulichen Behandlung, wenn sie
      1. von HEY25 Media (Braun & Over GbR) unabhängig vom Kunden entwickelt worden sind;
      2. ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen in diesem Vertrag öffentlich bekannt sind oder werden;
      3. HEY25 Media (Braun & Over GbR) von einem Dritten erlangt, vorausgesetzt, dass diese Informationen nicht Inhalt einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Kunden sind.
    3. Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an HEY25 Media (Braun & Over GbR) übermittelte personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Regelungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben und verarbeitet wurden. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass etwaige erforderliche Einwilligungen betroffener Personen vorliegen, soweit diese durch den Kunden eingeholt wurden, und dass die Nutzung der Daten durch HEY25 Media (Braun & Over GbR) im Rahmen des Projektauftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen der erteilten Einwilligung überschreitet. Auf Verlangen legt der Kunde die erforderlichen Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen HEY25 Media (Braun & Over GbR) vor.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrags und den späteren Einzelwerken ist der Sitz des Auftragnehmers (Bonn, Deutschland). Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz klageweise in Anspruch zu nehmen.
    3. Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Projektvertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Projektvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.